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   OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21   

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https://dejure.org/2023,4475
OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21 (https://dejure.org/2023,4475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2023 - 3 U 90/21 (https://dejure.org/2023,4475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 3 U 90/21 (https://dejure.org/2023,4475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • RA Kotz

    Pachtvertrag - Entfernung von Bauten, Anlagen, Einrichtungen, Anpflanzungen bei Rückgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumung einer Kleingartenparzelle; Unterpachtverhältnis über eine Kleingartenparzelle; Automatisches Erlöschen eines Unterpachtvertrages bei Nichteinhaltung von Auflagen; Übernahme von Baulichkeiten auf einer Kleingartenparzelle nach Versterben des Vorpächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückbau sonst endet Pachtvertrag: Nach Ende kein Anspruch auf Rückbau mehr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 266/12

    Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Werden Baulichkeiten von einem Pächter auf dem von ihm genutzten Grundstück eingebracht und mit diesem fest verbunden, so spricht eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse und für die Dauer des Pachtvertrages und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 1 S. 1 BGB geschehen sollte, mit der Folge, dass diese eingebrachten Sachen als bloße Scheinbestandteile nicht gemäß §§ 93, 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen, sondern als bewegliche Sachen im Eigentum des Pächters verbleiben (vgl. BGH NJW-RR 2013, 910).

    Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG nach der Rechtsprechung neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 29.6.2022 - 12 U 137/21, BeckRS 2022, 15451; BGH NJW-RR 2013, 910; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).

    Darauf, ob die Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen der kleingärtnerischen Nutzung dienen oder nicht, kommt es in diesem Zusammenhang in der Regel nicht an (vgl. OLG Schleswig a.a.O.; BGH NJW-RR 2013, 910).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG nach der Rechtsprechung neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 29.6.2022 - 12 U 137/21, BeckRS 2022, 15451; BGH NJW-RR 2013, 910; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).
  • OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21

    Kleingartenanlage: Bestandsschutz; Kündigung wegen nicht genehmigter Umbauten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG nach der Rechtsprechung neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 29.6.2022 - 12 U 137/21, BeckRS 2022, 15451; BGH NJW-RR 2013, 910; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).
  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 5 W 745/12

    Streitwert; künftige Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Der Gebührenstreitwert für die begehrte Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ergibt sich aus §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und kann auf eine Jahrespacht (337,98 EUR) geschätzt werden (vgl. OLG Dresden NZM 2013, 237).
  • BGH, 01.06.1981 - II ZR 1/81

    GmbH-Geschäftsführer - Mündlicher Geschäftsabschluß - Schriftlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG nach der Rechtsprechung neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 29.6.2022 - 12 U 137/21, BeckRS 2022, 15451; BGH NJW-RR 2013, 910; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2021 - 6 O 305/21
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.08.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin - 6 O 305/21 - im Tenor zu Ziff. 1 unter Abweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:.
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